EStG: § 4 Abs 4
Das BMF hat mit Erl 16. 11. 1987, 06 0801/1-IV/6/87, mit Wirkung ab der Veranlagung 1988 die im Abschn 23 Abs 4 bis 10 EStR angeführten pauschalierten Betriebsausgaben aufgehoben. Diese Maßnahme steht mit dem durch das 3. AbgÄG 1987 begonnenen ersten Schritt des Privilegienabbaues zusammen; die pauschalierten Werbungskosten im § 16 sowie die VO zu § 17 Abs 4 EStG wurden ebenfalls aufgehoben.