Nach der ursprünglichen Rechtsprechung des BFH unterlag die Unternehmensschenkung nicht der Umsatzsteuer (BStBl 1956 III 99). Der BFH hat diese Rechtsprechung nunmehr geändert: Auch die unentgeltliche Übertragung des gesamten Unternehmens unterliegt als Eigenverbrauch der USt (BStBl 1987 II 655).
Der BFH führt dazu ua aus: