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Inventurarbeiten und Arbeitsruhegesetz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 22 Heft 1 v. 1.1.1988

ARG § 3 Abs 2

Jahresabschlußarbeiten wie eine Inventur gehören nicht zu den „unbedingt notwendigen Abschlußarbeiten“ iSd § 3 Abs 2 ARG.

VwGH 29. 6. 1987, 86/08/0250

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