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Zusatzpausen bei Bildschirmarbeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 22 Heft 1 v. 1.1.1988

ANSchG: § 11 Abs 7

1. Die Regelung der Ruhepausen in § 11 AZG stellt nicht auf die individuelle gesundheitliche Verfassung der Arbeitnehmer ab, sondern auf die Art der jeweiligen Arbeiten und demgemäß - hinsichtlich der Belastbarkeit der Arbeitnehmer durch diese Arbeiten - auf eine Durchschnittsbetrachtung.

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