AZG § 10
Eine ohne Vorbehalt des Widerrufs vereinbarte Pauschalentlohnung der Überstunden kann auch im Falle einer Verringerung der Überstundenleistungen nicht mehr einseitig widerrufen werden.
OGH 1. 7. 1987, 9 Ob A 36/87 (OLG Graz 26. 2. 1987, 8 Ra 21/87; ArbG Mürzzuschlag 6. 10. 1986, Cr 3/86)