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Kein Entlassungsrecht bei Körperverletzung ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 19 Heft 1 v. 1.1.1988

GewO 1994 § 82 lit g

Bei allen Begehungsarten des § 82 lit g GewO ist ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erforderlich; das außerdienstliche tatbestandliche Verhalten des Arbeitnehmers setzt eine mittelbare oder unmittelbare Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis voraus.

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