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Keine Karenzentschädigung bei Verzicht auf Konkurrenzklausel

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 18 Heft 1 v. 1.1.1988

AngG § 36

Verzichtet der AG nach AG-Kündigung auf die Einhaltung der Konkurrenzklausel, gebührt die für die Einhaltung gebührende Karenzentschädigung nicht.

OGH 1. 9. 1987, 5 Ob 333/87

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