AngG § 36
Verzichtet der AG nach AG-Kündigung auf die Einhaltung der Konkurrenzklausel, gebührt die für die Einhaltung gebührende Karenzentschädigung nicht.
OGH 1. 9. 1987, 5 Ob 333/87
AngG § 36
Verzichtet der AG nach AG-Kündigung auf die Einhaltung der Konkurrenzklausel, gebührt die für die Einhaltung gebührende Karenzentschädigung nicht.
OGH 1. 9. 1987, 5 Ob 333/87