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Begründung des Gerichtsstandes nach § 88 Abs 2 JN

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 11 Heft 1 v. 1.1.1988

JN § 88 Abs 2

Der Gerichtsstand nach § 88 Abs 2 JN wird nicht durch Vertrag begründet; es genügt daher für die „Annahme der Faktura“, wenn diese vom Verkäufer einem Empfangsboten des Käufers ausgehändigt wird, ohne daß es auf das Vorhandensein oder den Umfang einer Vollmacht ankäme.

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