AKIB: Art 11 A I 2 e
Kommt der Lenker eines LKW auf einer Baustelle von der (Schotter-)Fahrbahn ab und entsteht beim Versuch, wieder auf die Fahrbahn zu kommen, ein Schaden, ist dies ein Unfall- und kein Betriebsschaden; für diesen besteht ebenso Deckungspflicht wie für den bei der Bergung entstandenen Schaden.