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Verbot der Vermietung der Pfandliegenschaft ohne Zustimmung des Gläubigers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 8 Heft 1 v. 1.1.1988

ABGB § 458

Das Verbot der Vermietung der Pfandliegenschaft ohne Zustimmung des Gläubigers hat - anders als ein vertragliches Zessionsverbot - nur obligatorische Wirkung; fahrlässige Unkenntnis des Dritten macht ihn daher nicht schadenersatzpflichtig.

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