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Befriedigung aus Höchstbetragshypotheken bei Vorrangeinräumung durch Verbotsberechtigten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 8 Heft 1 v. 1.1.1988

ABGB: §§ 364 c, 449

GBG §§ 14 Abs 2, 30

Wird eine Höchstbetragshypothek ua auch zur Sicherstellung bereits gewährter und künftig zu gewährender Kredite bestellt, muß der Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, der dieser Hypothek den Vorrang eingeräumt hat, dulden, daß - im Umfang des Höchstbetrages - auch andere Kredite als der im Zusammenhang mit der Pfandbestellung gewährte vorrangig besichert sind.

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