Am 25. 11. 1987 hat der Nationalrat das Gesetz über die UN-Kaufrechtskonvention (vgl Loewe, RdW 1984, 130) verabschiedet. Da mit einer raschen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu rechnen ist, wird ab Anfang 1989 das UN-Kaufrecht bei Kauf- und Werklieferungsverträgen mit wichtigen Handelspartnern zu beachten sein; nach dem gegenwärtigen Stand sind dies: Ägypten, Argentinien, VR China, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Lesotho, Syrien, Ungarn, USA und Zambia. In der BRD wird die Ratifikation ernsthaft betrieben.