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Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Verpackungsverboten

WirtschaftsrechtStephan SchwarzerRdW 1988, 7 Heft 1 v. 1.1.1988

Die Reihe wirtschaftsverfassungsrechtlich bedeutsamer Entscheidungen des VfGH1)1)Zur Judikaturentwicklung Stolzlechner, Der verfassungsrechtliche Rahmen des Wirtschaftsrechts und seine Konkretisierung durch die verfassungsgerichtliche Judikatur, ÖZW 1987, 33. hat mit dem Erk zum Verpackungsverbot des WeinG2)2)§ 4 Abs 3 WeinG (BGBl 1985/444 idF 1986/372) lautet: „Wein darf nur in Glasflaschen (im folgenden Flaschen genannt), in Holzfässern oder in Sinterkeramikgefäßen an den Verbraucher abgegeben werden, es sei denn, daß der Wein am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll.“ eine weitere Fortsetzung gefunden. Dieses Erk behandelt den gleichheitsrechtlichen Aspekt eines rechtspolitisch zunehmend beachteten Themas, der Begrenzung der freien Wahl des Verpackungsmittels3)3)Vgl den Entwurf des BMU JF vom 27. 5. 1987 (ZI I-31.035/34-3/87) für ein AbfallvermeidungsG, dessen § 2 für Bier und nicht alkoholische Getränke nur Mehrweg-Glasflaschen und (gem § 18 Abs 2 befristet bis 31. 12. 1991) Verbundkartons als Verpackungsmittel zuläßt.. Im folgenden wird die Argumentation des VfGH kritisch beleuchtet und die Relevanz des Judikates für die verfassungsrechtliche Beurteilung von Verpackungsvorschriften geprüft.

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