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Wiederaufnahme nur zum Nachteil des Steuerpflichtigen gleichheitswidrig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 468 Heft 12 v. 1.12.1988

BAO: § 303 Abs 4, B-VG Art 7

Es ist Willkür, wenn die Behörde ein Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1979 wiederaufnimmt und dort den zu früh geltend gemachten Vorsteuerabzug herausstreicht, gleichzeitig aber die Wiederaufnahme für das nachfolgende Jahr, in dem der Vorsteuerabzug geltend zu machen gewesen wäre, die Wiederaufnahme versagt.

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