BAO § 212 Abs 1
Hat die Betriebsprüfung bei einem RA zu einer Steuernachforderung von rund 2,3 Mio S geführt, und gibt der RA an, daß er monatlich keinen bzw nur einen Gewinn von 30.000 bis 40.000 S erzielt, er außerdem zum Unterhalt seiner fünfköpfigen Familie verpflichtet ist und über keine namhaften Barmittel verfügt, so ist eine Zahlungserleichterung nicht zu gewähren, weil die Einbringung des Abgabenrückstandes offenkundig gefährdet ist.