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Abgabenstundung bei einem Rechtsanwalt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 468 Heft 12 v. 1.12.1988

BAO § 212 Abs 1

Hat die Betriebsprüfung bei einem RA zu einer Steuernachforderung von rund 2,3 Mio S geführt, und gibt der RA an, daß er monatlich keinen bzw nur einen Gewinn von 30.000 bis 40.000 S erzielt, er außerdem zum Unterhalt seiner fünfköpfigen Familie verpflichtet ist und über keine namhaften Barmittel verfügt, so ist eine Zahlungserleichterung nicht zu gewähren, weil die Einbringung des Abgabenrückstandes offenkundig gefährdet ist.

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