BAO § 184
Hat die Behörde die Tageseinnahmen eines Taxiunternehmens „auf Grund der Erfahrungswerte“ mit „mindestens S 1.200,-“ angenommen, stehen diese Erfahrungswerte jedoch mit der von der Fachgruppe erteilten Auskunft in Widerspruch, muß die Behörde begründen, wie sie die Erfahrungswerte ermittelt hat.