vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitteilung der neuen Anschrift an das Grundbuchsgericht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 467 Heft 12 v. 1.12.1988

GGG: § 1 Abs 1, TP 9 C lit a, GUG § 12 Abs 4

Unter Bedachtnahme darauf, daß es dem Eigentümer freisteht, die Ersichtlichmachung der Änderung seiner Anschrift im Grundbuch zu beantragen, kann eine bloße Mitteilung der neuen Anschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme zwar als Grundbuchsstück zu einer Eintragung führen, sie kann aber nicht als Eingabe in das Grundbuch gewertet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!