ErbStG: § 6 Abs 2
Hatte die Erblasserin zwar in Südafrika ihren (Haupt-)Wohnsitz, daneben aber in der Bundesrepublik eine Mietwohnung, dann unterliegt die Erbschaft auch in der Bundesrepublik der Erbschaftssteuer.
FG Hamburg, EFG 1988, 424
ErbStG: § 6 Abs 2
Hatte die Erblasserin zwar in Südafrika ihren (Haupt-)Wohnsitz, daneben aber in der Bundesrepublik eine Mietwohnung, dann unterliegt die Erbschaft auch in der Bundesrepublik der Erbschaftssteuer.
FG Hamburg, EFG 1988, 424