EStG § 34
1. Der Eintritt eines Vermögensschadens reicht für die steuerliche Geltendmachung eines Katastrophenschadens nicht aus.
Neben dem Eintritt des Schadens müssen vielmehr Aufwendungen zu dessen Beseitigung getätigt werden.
EStG § 34
1. Der Eintritt eines Vermögensschadens reicht für die steuerliche Geltendmachung eines Katastrophenschadens nicht aus.
Neben dem Eintritt des Schadens müssen vielmehr Aufwendungen zu dessen Beseitigung getätigt werden.