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Verlust einer betrieblichen Zusatzpension wegen nachträglich hervorgekommener Entlassungsgründe

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 456 Heft 12 v. 1.12.1988

AngG: § 23 a Abs 4

Eine iSd § 23 a Abs 4 AngG anstelle einer Abfertigung vereinbarte Zusatzpension ist als unwiderruflich vereinbart anzusehen.

OGH 12. 7. 1988, 2 Ob 655/87 (OLG Graz 5. 7. 1985, 5 R 80/87; LGZR Graz 6. 1. 1987, 10 Cg 145/85)

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