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Ausübung des Wahlrechtes des Masseverwalters gem § 21 Abs 1 KO durch Klage auf Zahlung des Werklohnes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 452 Heft 12 v. 1.12.1988

ABGB § 1170

KO idF vor 1. 7. 2010 § 21

In der Klage auf Zahlung des Werklohnes liegt kein Erfüllungsverlangen iSd § 21 Abs 1 KO, das den Masseverwalter binden würde, wenn er gleichzeitig zum Ausdruck bringt, daß nach seiner Auffassung der Gemeinschuldner den Vertrag bereits voll erfüllt habe und somit diese Voraussetzung des § 21 KO nicht vorliege.

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