ABGB § 1170
KO idF vor 1. 7. 2010 § 21
In der Klage auf Zahlung des Werklohnes liegt kein Erfüllungsverlangen iSd § 21 Abs 1 KO, das den Masseverwalter binden würde, wenn er gleichzeitig zum Ausdruck bringt, daß nach seiner Auffassung der Gemeinschuldner den Vertrag bereits voll erfüllt habe und somit diese Voraussetzung des § 21 KO nicht vorliege.