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Rekurslegitimation der eine Garantie ausstellenden Bank im Provisorialverfahren über deren Mißbrauch

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 452 Heft 12 v. 1.12.1988

ABGB: § 880 a

EO §§ 65, 382 Z 7, 402

Das eine Bankgarantie ausstellende Kreditinstitut ist als Drittschuldner im Provisorialverfahren über den angeblichen Mißbrauch der Garantie zum Rekurs gegen ein ihn treffendes Drittverbot berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Garantien (Rückgarantien) vorliegen, die ihrem Zweck nach eine geschlossene Vertragskette bilden, für jede der haftenden Banken im Provisorialverfahren über die von einer anderen Bank „hinausgegebene“ Garantie, weil durch die einstweilige Verfügung in die aus der geschlossenen Vertragskette sich ergebenden Rechtsverhältnisse und damit auch in die Rechtssphäre der anderen Garanten eingegriffen wird.

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