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Einseitige Beendigung eines Sonderurlaubs nach Entbindung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 431 Heft 11 v. 1.11.1988

MSchG § 15

Der Sonderurlaub gem § 20 Abs 2 der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs im Anschluß an den Karenzurlaub gem § 15 MSchG kann von der Arbeitnehmerin nur aus wichtigen, die Aufrechterhaltung der Vereinbarung unzumutbar erscheinen lassenden Gründen einseitig beendet werden.

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