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Überstundenverfall und Beobachtungszeitraum bei Überstundenpauschale

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 430 Heft 11 v. 1.11.1988

KV Handelsangestellte: Abschn VII

Der Arbeitgeber kann sich von der kollektivvertraglichen Verpflichtung zur Überstundenaufzeichnung nicht dadurch befreien, daß er die Arbeitnehmer zur Abgabe von Überstundenbescheinigungen verpflichtet.

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