KV Handelsangestellte: Abschn VII
Der Arbeitgeber kann sich von der kollektivvertraglichen Verpflichtung zur Überstundenaufzeichnung nicht dadurch befreien, daß er die Arbeitnehmer zur Abgabe von Überstundenbescheinigungen verpflichtet.KV Handelsangestellte: Abschn VII
Der Arbeitgeber kann sich von der kollektivvertraglichen Verpflichtung zur Überstundenaufzeichnung nicht dadurch befreien, daß er die Arbeitnehmer zur Abgabe von Überstundenbescheinigungen verpflichtet.