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Keine Unternehmensveräußerung iSd § 12 Abs 3 MRG bei Ausschluß eines Gesellschafters aus ZweipersonengesbR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 421 Heft 11 v. 1.11.1988

ABGB § 1210

MRG § 12 Abs 3

Die Beendigung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GesbR durch den Ausschluß eines Gesellschafters führt zum Übergang des Vermögens der Gesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge; auf diesen Vorgang ist § 12 Abs 3 MRG auch nicht analog anzuwenden.

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