MRG §§ 12 Abs 3, 30 Abs 2 Z 7
Behält sich der Verkäufer eines Unternehmens das Eigentum daran bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises vor, so liegen bis dahin mangels Eigentumsübergangs die Voraussetzungen des § 12 Abs 3 MRG für einen Übergang der Mietrechte nicht vor.