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Der Anhang im neuen Rechnungslegungsrecht

BilanzrechtDieter RückteRdW 1988, 405 Heft 10 v. 1.10.1988

1. Der Anhang als dritter Teil des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften

Zusätzlich zu den Vorschriften, die alle Vollkaufleute betreffen, sieht der Entwurf zum Rechnungslegungsgesetz 19891)1)Vgl Abdruck des Ministerialentwurfes in RdW 1988, Heft 6b (im folgenden als RLG-E zitiert; HGB-E bezeichnet die Neufassung des HGB aufgrund des RLG-E; Hervorhebungen stammen jeweils vom Verf). für Kapitalgesellschaften weitere Plichten vor: Ua werden zwei neue Elemente der Rechnungslegung eingeführt, nämlich der Anhang und der Lagebericht. Anhang und Lagebericht zusammen ersetzen den bisherigen Geschäftsbericht gem §§ 127, 128 AktG, der wegen § 23 Abs 1 Z 2 GmbHG auch von den GmbH mit Aufsichtsrat aufzustellen ist.

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