BAO § 299
Die belangte Behörde darf nicht erst als Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen völlig anderen Aufhebungsgrund nachtragen, der im angefochtenen Bescheid nicht einmal angedeutet worden ist.
VwGH 10. 5. 1988, 85/14/0034
BAO § 299
Die belangte Behörde darf nicht erst als Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen völlig anderen Aufhebungsgrund nachtragen, der im angefochtenen Bescheid nicht einmal angedeutet worden ist.
VwGH 10. 5. 1988, 85/14/0034