1. Der Anhang als dritter Teil des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften
Zusätzlich zu den Vorschriften, die alle Vollkaufleute betreffen, sieht der Entwurf zum Rechnungslegungsgesetz 19891) für Kapitalgesellschaften weitere Plichten vor: Ua werden zwei neue Elemente der Rechnungslegung eingeführt, nämlich der Anhang und der Lagebericht. Anhang und Lagebericht zusammen ersetzen den bisherigen Geschäftsbericht gem §§ 127, 128 AktG, der wegen § 23 Abs 1 Z 2 GmbHG auch von den GmbH mit Aufsichtsrat aufzustellen ist.