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Fußballplatz ist keine Landwirtschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 405 Heft 10 v. 1.10.1988

BewG § 30

Ein Fußballplatz dient keinem landwirtschaftlichen Hauptzweck und gehört daher nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen.

VwGH 25. 1. 1988, 86/15/0141

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