Das KStG 19881) ersetzt grundsätzlich ab der Veranlagung für 1989 das KStG 1966. Das Gesetz enthält in sieben Teilen, sieben Abschnitten und 27 Paragraphen einen neugeordneten und neuredigierten Rechtsstoff.
Das KStG 19881) ersetzt grundsätzlich ab der Veranlagung für 1989 das KStG 1966. Das Gesetz enthält in sieben Teilen, sieben Abschnitten und 27 Paragraphen einen neugeordneten und neuredigierten Rechtsstoff.