Unscheinbare Worte haben in Gesetzestexten oft bedeutende Auswirkungen. Bei der erst im letzten Augenblick in § 45 EStG 1988 eingegangenen Valorisierung der Vorauszahlungen ist es das Wort „weitere“, das in RdW 1988, 362, zu Mißverständnissen führte. Daher zur Klarstellung: