vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verständigungspflicht der Behörde bei Terminverlust

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1988, 403 Heft 10 v. 1.10.1988

Einleitung

Trotz Einhaltung der im Zahlungserleichterungsbescheid vorgesehenen Zahlungstermine tritt Terminverlust ein, wenn der Abgabepflichtige in diesem Bescheid enthaltene auflösende Bedingungen nicht einhält. Wird deshalb ein Rückstandsausweis ausgestellt, so hat dieser die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages von der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zur Folge. Darin kann eine Härte erblickt werden. Zur Beseitigung dieser Härte wurden die §§ 218 Abs 1 und § 230 Abs 3 BAO durch die BAONov 19881)1)Vgl Erl zu Art I Z 11 und 12 im AB, 688 BlgNR 17. GP. geändert. Nach § 218 Abs 1 BAO nF ist in einem solchen Fall die Ausstellung eines Rückstandsausweises frühestens zwei Wochen ab Verständigung des Abgabepflichtigen vom Terminverlust zulässig. Der Abgabepflichtige wird dadurch Gelegenheit erhalten, zur Vermeidung eines Säumniszuschlages vor Ausstellung des Rückstandsausweises entweder die vom Terminverlust betroffene aushaftende Abgabenschuld zu entrichten oder neuerlich ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen einzubringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!