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VfGH zum Bankgeheimnis: Einleitung des Strafverfahrens hat Bescheidcharakter

SteuerrechtRdW 1988, 397 Heft 10 v. 1.10.1988

Nach § 23 Abs 2 Z 1 KWG wird das Bankgeheimnis ua nur „im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen ... gegenüber den Finanzstrafbehörden“ durchbrochen.

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