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Weiter Begriff der „gewerblichen Leistungen“ iSd § 1 Rabatte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 387 Heft 10 v. 1.10.1988

RabattG: § 1

„Gewerbliche Leistungen“ iS des § 1 RabattG sind nicht nur solche, die im Rahmen einer der GewO unterliegenden Tätigkeit erbracht werden, sondern alle, die von selbständig Erwerbstätigen zu wirtschaftlichen Zwecken vorgenommen werden, daher auch solche freier Berufe und staatlicher Monopolbetriebe.

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