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Zur Auskunftspflicht nach dem DSG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 388 Heft 10 v. 1.10.1988

DSG §§ 3, 25, 58

ABGB § 1324

Die Beweispflicht dafür, daß Daten bereits vor dem 1. 1. 1979 ermittelt wurden, trifft den Auftraggeber iSd § 25 DSG.

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