Zu den erstaunlich zahlreichen österreichischen Juristen, die die Verabschiedung des PHG zum Anlaß für literarische Befassung mit dem komplexen Thema der Haftung für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt genommen haben, gehört auch der Wiener Rechtsanwalt Andréewitch1). Seine jüngst in RdW 1988, 283, präsentierten Überlegungen zur Bedeutung der Übergangsbestimmung im PHG können allerdings nicht unwidersprochen hingenommen werden.