vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung eines berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses; gehörige Verfahrensfortsetzung bei unbekanntem Aufenthalt des Bekl; amtswegiges Aufgreifen der Sittenwidrigkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 260 Heft 8 v. 1.8.1987

ZPO §§ 502 Abs 4 Z 1, 519 Abs 1 Z 3, 526 Abs 2

ABGB: §§ 879 Abs 1 u 3, 1497

Nur durch die Beisetzung des Rechtskraftvorbehaltes wird der Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes anfechtbar; im Rekurs können dann auch andere als die vom Berufungsgericht behandelten erheblichen Rechtsfragen iS des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!