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Beweislast für das Nichtvorliegen eines Blankowechsels; Sorgfaltspflicht des Erwerbers eines ehemaligen Blankowechsels, bei dem Ausstellungsort und -tag noch offen sind

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 258 Heft 8 v. 1.8.1987

WG: Art 10, 17

Bei Hingabe eines unterschriebenen Wechselvordrucks besteht die Vermutung für die Erteilung der Ermächtigung zur Ausfüllung; die Beweislast für die unbewußte Unvollständigkeit trägt der Blankettzeichner.

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