EStG § 16
Aufwendungen für Familienheimfahrten können auch dann Werbungskosten sein, wenn der Dienstort eines Arbeitnehmers keine die Begründung eines Familienwohnsitzes rechtfertigende dauernde Arbeitsstelle darstellt.
VwGH 31. 3. 1987, 86/14/0165
EStG § 16
Aufwendungen für Familienheimfahrten können auch dann Werbungskosten sein, wenn der Dienstort eines Arbeitnehmers keine die Begründung eines Familienwohnsitzes rechtfertigende dauernde Arbeitsstelle darstellt.
VwGH 31. 3. 1987, 86/14/0165