EStG § 15
Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kuren bei älteren Arbeitnehmern gehören idR zu deren stpfl Arbeitslohn.
BFH 31. 10. 1986 - VI R 73/83
EStG § 15
Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kuren bei älteren Arbeitnehmern gehören idR zu deren stpfl Arbeitslohn.
BFH 31. 10. 1986 - VI R 73/83