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Dauernde Entwertung des feuerversicherten Hauses durch Abbruchbescheid

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 231 Heft 7 v. 1.7.1987

AFB: Art 5 Abs 2

Der Versicherer muß nachweisen, daß die subjektive Entwertung infolge Abbruchabsicht bereits vor dem Schadensereignis vorlag; besteht ein Abbruchbescheid, ist dieser Nachweis gelungen, der begünstigte Versicherungsnehmer trägt nunmehr die Beweislast dafür, daß es nicht zum Abbruch gekommen wäre.

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