VersVG § 39
Stundet der Versicherer bei Verzug die ausständigen Folgeprämien, muß er darauf hinweisen, daß dadurch seine Leistungsfreiheit nicht aufgehoben werden soll.
OGH 23. 10. 1986, 7 Ob 44/86
VersVG § 39
Stundet der Versicherer bei Verzug die ausständigen Folgeprämien, muß er darauf hinweisen, daß dadurch seine Leistungsfreiheit nicht aufgehoben werden soll.
OGH 23. 10. 1986, 7 Ob 44/86