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Beseitigung der Verzugsfolgen des § 39 VersVG durch Stundung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 231 Heft 7 v. 1.7.1987

VersVG § 39

Stundet der Versicherer bei Verzug die ausständigen Folgeprämien, muß er darauf hinweisen, daß dadurch seine Leistungsfreiheit nicht aufgehoben werden soll.

OGH 23. 10. 1986, 7 Ob 44/86

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