AVBV: Art 4 I Pkt 9 lit b
Schadenersatzansprüche des Geschäftsteilhabers des haftpflichtversicherten Versicherungsnehmers fallen dann nicht unter die Ausschlußklausel des Art 4 I Pkt 9 lit b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV), falls zum Zeitpunkt des Schadensereignisses die Geschäftsteilhaberschaft noch nicht bestanden hat.