EStG § 2
Erzielt ein Steuerpflichtiger aus einem ihm eingeräumten Fruchtgenußrecht an einer Liegenschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und erhält er in weiterer Folge für den Verzicht auf dieses Fruchtgenußrecht eine Entschädigung, so ist diese Entschädigung als Entgelt für den Verlust einer außerbetrieblichen Einkunftsquelle nicht steuerpflichtig.