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Auslandsreisen einer Kunstmalerin als Betriebsausgaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 212 Heft 6 v. 1.6.1987

EStG § 4 Abs 4

Aufwendungen einer Kunstmalerin für eine Reise in ein beliebtes Urlaubsgebiet sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie die Reise unternommen hat, um am Ziel der Reise wegen des dort vorhandenen landschaftlichen oder kulturellen Umfelds in einer ihrem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden, und private Motive für die Reise ausscheiden.

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