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Unverzüglichkeit der Entlassung bei vorgeschriebenem Disziplinarverfahren

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 169 Heft 5 v. 1.5.1987

ABGB § 1162

Ist eine Entlassung nur nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens zulässig und ist ein solches Verfahren sofort eingeleitet und ohne ungebührliche Verzögerungen durchgeführt worden, ist eine sodann ausgesprochene Entlassung rechtzeitig.

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