vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung einer Privatforderung gegen eine Gesellschaftsschuld bei GesbR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 158 Heft 5 v. 1.5.1987

ABGB §§ 1188, 1441, 1442

Der Gesellschafter, der solidarisch für die Gesellschaftsschuld haftet, kann mit seiner Privatforderung dem Gesellschaftsgläubiger gegenüber aufrechnen; er bedarf hiezu bei der GesbR nicht der Zustimmung aller anderen Gesellschafter.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!