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Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 156 Heft 5 v. 1.5.1987

ABGB: § 880 a

EO § 390

Wird anstelle eines Haftrücklasses eine Bankgarantie gegeben, soll damit der Begünstigte so gestellt werden, wie wenn er den entsprechenden Teil des Entgelts noch nicht aus der Hand gegeben hätte; ein Rechtsmißbrauch der Bankgarantie durch ihren Abruf liegt daher nicht darin, daß der Begünstigte das Eintreten des Garantiefalles behauptet und nicht bis zu dessen Feststellung zuwartet; eine Gefährdung iS der EO liegt in einem derartigen Verhalten nicht.

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