vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1987, 70 Heft 2 v. 1.2.1987

EStG: § 48 Abs 3

Auf Grund der VO des BMF v 20. 11. 1986, BGBl 639, sind anläßlich der Personenstandsaufnahme 1987 durch die Gemeinden auch die Dauerlohnsteuerkarten mit Wirkung ab 1. 1. 1988 neu auszuschreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!